Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma Plawer Veranstaltungs- & Partyservice mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Plawer Veranstaltungs- & Partyservice und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.
Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird Plawer Veranstaltungs- & Partyservice durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.
Plawer Veranstaltungs- & Partyservice verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.
Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch Plawer Veranstaltungs- & Partyservice im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.
Zahlungsbedingungen
Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. (Siehe Angebot) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 08. Tage ab Zugang der Rechnung an, Plawer Veranstaltungs- & Partyservice ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Plawer Veranstaltungs- & Partyservice ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung. Die Vorauszahlung beträgt 75% des Angebotswertes.
Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Plawer Veranstaltungs- & Partyservice aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Plawer Veranstaltungs- & Partyservice vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch Plawer Veranstaltungs- & Partyservice hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als einen Monat vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Plawer Veranstaltungs- & Partyservice berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 4. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Plawer Veranstaltungs- & Partyservice berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.
Änderungen der Teilnehmerzahl oder VA-Zeit
Der Veranstalter ist verpflichtet, Plawer Veranstaltungs- & Partyservice die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 5 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 5 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Plawer Veranstaltungs- & Partyservice die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Plawer Veranstaltungs- & Partyservice. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Plawer Veranstaltungs- & Partyservice berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Plawer Veranstaltungs- & Partyservice berechtigt die Leistung zu verweigern.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
Technische Einrichtungen
Der Veranstalter stellt Plawer Veranstaltungs- & Partyservice bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist Plawer Veranstaltungs- & Partyservice berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an Plawer Veranstaltungs- & Partyservice zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist Plawer Veranstaltungs- & Partyservice berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt Plawer Veranstaltungs- & Partyservice von Ansprüchen Dritter frei insoweit Plawer Veranstaltungs- & Partyservice nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet Plawer Veranstaltungs- & Partyservice schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.
Verlust oder Beschädigung
Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von Plawer Veranstaltungs- & Partyservice verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber Plawer Veranstaltungs- & Partyservice nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter Plawer Veranstaltungs- & Partyservice bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist Plawer Veranstaltungs- & Partyservice berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens Plawer Veranstaltungs- & Partyservice eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.
Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber
Alleiniger Vertragspartner von Plawer Veranstaltungs- & Partyservice ist der Veranstalter. Plawer Veranstaltungs- & Partyservice trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. QQQ ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist Plawer Veranstaltungs- & Partyservice berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von Plawer Veranstaltungs- & Partyservice. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Plawer Veranstaltungs- & Partyservice. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie –
Veranstaltung & Partyservice Plawer
Rosenstrasse 9
26789 Leer
Tel. : 0491 – 99 23 73 9
Mobil : 0162 – 68 67 33 6
Mail : info@plawer-veranstaltungen.de – in einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versendeter Brief, WhatsApp, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können bei bedarf dafür das unten aufgeführte Muster benutzen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Nachricht über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
Beachten Sie:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (Downloadbare Gutscheine, PDF), wenn das System mit der Ausführung des Vorgangs begonnen hat.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, benutzen Sie gerne dieses Formular.
– An
Veranstaltung & Partyservice Plawer
Rosenstrasse 9
26789 Leer
Tel. : 0491 – 99 23 73 9
Mobil : 0162 – 68 67 33 6
Mail : info@plawer-veranstaltungen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Bestellung(*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende Muster-Widerrufsformular